By Leitung / 30.11.21 / Categories: Sport
Liebe Mitglieder,
mit Wirkung zum 01.12.2021 gilt für das Land Niedersachsen im Rahmen der Corona-Pandemie Warnstufe 2. Damit verbunden ändern sich die Regelungen für den Zutritt zu Sportstätten und die Durchführung des Sportbetriebs wie folgt:
• Im Vereinszentrum sowie in der Bowling World gilt 2G+. Das bedeutet, dass nur noch geimpfte und genesene Personen Zutritt erhalten, die zusätzlich einen negativen Test vorweisen können.
• Weiter wird das Tragen einer FFP2-Maske wieder verpflichtend (OP-Masken sind nicht mehr gestattet).
• Auf den Außenflächen des Vereinszentrums und vor der Halle gilt 2G.
• Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind von der Regelung ausgenommen.
Sollten sich neue Regelungen für den Trainings- und Sportbetrieb ergeben, werden wir euch umgehend informieren.
Die Gesundheit unserer Mitglieder steht an erster Stelle. Wir danken für euer Verständnis.